Änderung der Rechtsprechung des BFH: Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche
Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 3. August 2016 (Aktenzeichen IX R 14/15) seine Rechtsprechung zur steuerlichen Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung geändert. Er hat nunmehr folgende Leitsätze aufgestellt:
Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt sind nicht -als sogenannter Erhaltungsaufwand- sofort als Werbungskosten bei...