Sie sind derzeit in Form eines Einzelunternehmens unternehmerisch tätig. Die GmbH bzw. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bietet allerdings gegenüber dem Einzelunternehmen interessante steuerliche und rechtliche Vorteile.
Einzelunternehmen sind steuerlich nicht optimal. Bei einem Einzelunternehmen fliesst der steuerliche Gewinn immer direkt dem Unternehmer zu und wird mit dem individuellen Steuersatz versteuert. Hier beträgt der Höchststeuersatz in Deutschland ca. 48 %, sofern der Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer noch mit eingerechnet werden.
Bei einer GmbH beträgt der Steuersatz linear ca. 30 % und wird direkt von der Gesellschaft selbst versteuert. Aus steuerlichen Gründen kann damit viel für einen Wechsel der Rechtsform in eine GmbH sprechen.
Interessant ist dabei noch, dass der Wechsel von einem Einzelunternehmen in eine GmbH rückwirkend bis zu 8 Monate erfolgen kann. Sie können also Ihre unternehmerische Tätigkeit in eine GmbH noch rückwirkend zum 1. Januar des bereits laufenden Jahres vornehmen.
Haben Sie Interesse an einem Rechtsformcheck? Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile noch in 2023!
Wir unterstützen Sie bei der Übertragung Ihres Einzelunternehmens in eine GmbH oder in die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).
Wir können Sie sowohl steuerlich als auch im Gesellschaftsrecht umfassend beraten.