Musikinstrumente
Musikinstrumente können Arbeitsmittel sein, wenn die weitaus überwiegende berufliche Nutzung im konkreten Einzelfall feststeht. Für die Beurteilung ist der Umfang der beruflichen Nutzung, die Notwendigkeit der Anschaffung, die Höhe der Aufwendungen, zweites vergleichbares Instrument vorhanden, weitere musikinteressierte Familienmitglieder und die Unterbringung des Instruments maßgeblich.