Werbungskosten
Werbungskosten
Werbungskosten sind Aufwendungen, die bei den so genannten Überschusseinkünften (§ 2 I Nr. 4 – 7 EStG) abgezogen werden, zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (vgl. § 9 I S. 1 EStG).
Es kommt ausschließlich darauf an, ob die Aufwendungen durch die Erwerbstätigkeit veranlasst sind. Die subjektive Absicht, mit den Ausgaben die Einnahmen zu sichern, ist kein notwendiges Merkmal der Werbungskosten. Auch unfreiwillige Ausgaben können Werbungskosten sein.