Definitionen steuerlicher Begriffe
Hier möchten wir Ihnen die wichtigsten Begriffe zum Einkommensteuerrecht erklären.
Die nachfolgenden Definitionen wurden sorgfältig recherchiert und sollen nur zu Ihrer Information dienen. Sie können eine sachgerechte steuerliche und rechtliche Beratung nicht ersetzen, so dass Sie für die Anwendung einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzuziehen sollten.
Ergänzend verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Haftung.
Abflussprinzip
Das Abflussprinzip ist ein Grundsatz der deutschen Steuerrechtssprechung, der besagt, dass Einnahmen und Ausgaben steuerlich in dem Jahr berücksichtigt werden müssen, in dem sie tatsächlich geflossen sind (abgeflossen). Das bedeutet, dass Einnahmen in dem Jahr zu versteuern sind, in dem sie tatsächlich zugeflossen sind, und dass Ausgaben in dem Jahr steuermindernd berücksichtigt werden können, in dem sie tatsächlich gezahlt wurden.
Dieses Prinzip gilt insbesondere für Selbstständige und Unternehmen, die ihre Einkünfte über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Hier werden Einnahmen und Ausgaben aufgezeichnet, sobald sie tatsächlich gezahlt oder erhalten wurden.
Das Abflussprinzip ist wichtig, um eine sachgerechte Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage zu gewährleisten und um zu vermeiden, dass Einnahmen und Ausgaben in verschiedenen Jahren doppelt berücksichtigt werden oder vergessen werden.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen vom Abflussprinzip, beispielsweise wenn bestimmte Ausgaben wie Abschreibungen oder Vorauszahlungen in einem anderen Jahr als dem der Zahlung steuermindernd berücksichtigt werden können. Insgesamt ist das Abflussprinzip jedoch ein wichtiger Grundsatz der Steuerrechtsprechung in Deutschland.
Abgabenordnung AO
Die Abgabenordnung (AO) ist ein Gesetz in Deutschland, das die allgemeinen Regeln für die Durchführung von Steuerverfahren festlegt. Es regelt die Verwaltung von Steuern und die Rechte und Pflichten von Steuerpflichtigen und Steuerbehörden.
Die AO enthält unter anderem Vorschriften zu den folgenden Themen:
- Festsetzung von Steuern: Die AO regelt, wie Steuern festgesetzt werden und welche Verfahren dabei zu beachten sind.
- Steuererklärungen: Die AO legt fest, welche Steuerpflichtigen verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben und welche Angaben dabei gemacht werden müssen.
- Steuerpflichtige: Die AO regelt, wer als Steuerpflichtiger gilt und welche Pflichten damit verbunden sind.
- Steuerverfahren: Die AO legt fest, wie Steuerverfahren durchgeführt werden und welche Rechte und Pflichten dabei zu beachten sind.
- Einspruch und Klage: Die AO regelt, wie Einsprüche und Klagen gegen Steuerbescheide eingelegt werden können und welche Verfahren dabei zu beachten sind.
- Vollstreckung: Die AO regelt, wie Steuerforderungen durchgesetzt werden können, beispielsweise durch Pfändung oder Zwangsversteigerung.
Die Abgabenordnung ist damit ein wichtiges Gesetz für die Durchführung von Steuerverfahren in Deutschland und stellt sicher, dass diese Verfahren in geregelten Bahnen ablaufen und für alle Beteiligten transparent sind.
Außensteuergesetz
Das Außensteuergesetz (AStG) ist ein deutsches Steuergesetz, das die Besteuerung von Unternehmen regelt, die im Ausland tätig sind oder Tochtergesellschaften im Ausland haben. Es soll sicherstellen, dass deutsche Unternehmen, die im Ausland tätig sind, in Deutschland genauso besteuert werden wie Unternehmen, die ausschließlich in Deutschland tätig sind.
Das Gesetz regelt auch die steuerlichen Folgen von grenzüberschreitenden Transaktionen zwischen Unternehmen innerhalb eines Konzerns. Es soll verhindern, dass Unternehmen durch interne Transaktionen Steuern sparen, indem sie Gewinne in Niedrigsteuerländer verlagern.
Das AStG enthält verschiedene Regelungen, einschließlich der Regelungen für Verrechnungspreise, Gewinnabführungsverträge und der Wegzugsbesteuerung. Verrechnungspreise sind die Preise, die zwischen verbundenen Unternehmen für Waren oder Dienstleistungen berechnet werden. Das AStG fordert, dass diese Preise marktgerecht sind und den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten entsprechen.
Die Wegzugsbesteuerung gilt für deutsche Unternehmen, die ihren Hauptsitz ins Ausland verlegen. Sie sollen in diesem Fall bestimmte Steuervorteile verlieren, um zu verhindern, dass sie durch eine Verlagerung des Hauptsitzes ins Ausland Steuern sparen.
Insgesamt soll das AStG sicherstellen, dass deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb gleichberechtigt sind und dass die deutschen Steuereinnahmen geschützt werden.
Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten oder Aufwendungen, die über das übliche Maß hinausgehen und nicht vom Steuerpflichtigen beeinflusst werden können. Sie können bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, um die Steuerlast zu mindern.
Typische Beispiele für außergewöhnliche Belastungen sind zum Beispiel:
- Krankheitskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden
- Kosten für eine künstliche Befruchtung
- Scheidungskosten
- Kosten für einen Kuraufenthalt oder eine Rehabilitationsmaßnahme
- Kosten für eine Behinderung, z.B. behindertengerechter Umbau der Wohnung oder ein spezielles Auto
Es gibt jedoch auch Einschränkungen und Voraussetzungen für die Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen. So müssen die Aufwendungen zwangsläufig entstanden sein und dürfen nicht dem allgemeinen Lebensbedarf zuzurechnen sein. Zudem muss ein angemessenes Verhältnis zwischen dem Aufwand und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen bestehen.
Um außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen, müssen diese in der Einkommensteuererklärung im entsprechenden Formular angegeben werden. In der Regel müssen auch Nachweise, z.B. ärztliche Bescheinigungen oder Rechnungen, eingereicht werden, um die Kosten zu belegen.
Aussetzung der Vollziehung (AdV)
Die Aussetzung der Vollziehung ist ein Rechtsbehelf im Steuerrecht, mit dem ein Steuerpflichtiger die Vollziehung eines Steuerbescheids bis zur endgültigen Entscheidung über einen Einspruch oder eine Klage aussetzen kann.
Wenn ein Steuerpflichtiger gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegt oder Klage erhebt, muss er die Steuer in der Regel zunächst bezahlen, auch wenn er mit dem Bescheid nicht einverstanden ist. Mit der Aussetzung der Vollziehung kann der Steuerpflichtige jedoch beantragen, dass die Vollziehung des Bescheids bis zur endgültigen Entscheidung ausgesetzt wird.
Die Aussetzung der Vollziehung kann beantragt werden, wenn die Vollziehung des Bescheids für den Steuerpflichtigen eine unbillige Härte darstellen würde oder wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung muss innerhalb einer bestimmten Frist beim Finanzamt gestellt werden.
Über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung entscheidet das Finanzamt in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Wenn das Finanzamt den Antrag ablehnt, kann der Steuerpflichtige innerhalb einer bestimmten Frist beim Finanzgericht eine einstweilige Anordnung beantragen.
Die Aussetzung der Vollziehung ist ein wichtiges Instrument im Steuerrecht, um den Steuerpflichtigen vor finanziellen Härten zu schützen, wenn er mit einem Steuerbescheid nicht einverstanden ist.
Betriebsaufspaltung
Die Betriebsaufspaltung ist ein von der Rechtsprechung entwickeltes Institut. Für dieses Institut ist kennzeichnend, dass ein wirtschaftlich gesehen einheitliches Unternehmen rechtlich gesehen geteilt auftritt.
Betriebsausgaben
Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die ein Unternehmen im Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeit tätigt und steuerlich absetzen kann. Betriebsausgaben mindern den Gewinn des Unternehmens und somit auch die Steuerlast.
Zu den typischen Betriebsausgaben zählen beispielsweise:
- Personalkosten wie Löhne und Gehälter, Sozialabgaben und Fortbildungskosten
- Miet- und Leasingkosten für Geschäftsräume und Fahrzeuge
- Kosten für Energie, Wasser und Entsorgung
- Telefon- und Internetkosten
- Versicherungsbeiträge wie Haftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherungen
- Kosten für Marketing und Werbung
- Kosten für Büro- und Geschäftsausstattung wie Möbel, Computer und Software
- Rechts- und Steuerberatungskosten
- Abschreibungen auf Anlagevermögen wie Gebäude und Maschinen
Es ist wichtig zu beachten, dass Betriebsausgaben nur dann steuerlich absetzbar sind, wenn sie tatsächlich im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit angefallen sind und dokumentiert werden können. Betriebsausgaben, die auch private Zwecke erfüllen, müssen entsprechend aufgeteilt werden.
Für einige Betriebsausgaben gibt es spezielle Regelungen oder Begrenzungen, beispielsweise bei der Absetzbarkeit von Bewirtungskosten oder bei der Berücksichtigung von Verlusten aus der Veräußerung von Wertpapieren.
Betriebsvermögen
Betriebsvermögen bezeichnet das Vermögen, das einem Betrieb oder einem Unternehmen zugeordnet ist. Es umfasst alle Gegenstände und Rechte, die der betrieblichen Tätigkeit dienen oder in unmittelbarem Zusammenhang damit stehen.
Zum Betriebsvermögen zählen beispielsweise:
- Sachanlagen wie Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge oder Büroeinrichtung
- Vorräte und Rohstoffe
- Forderungen gegenüber Kunden und Geschäftspartnern
- Patente, Marken und andere gewerbliche Schutzrechte
- Bankguthaben und andere liquide Mittel, die der betrieblichen Tätigkeit dienen
Das Betriebsvermögen wird in der Regel in der Bilanz des Unternehmens ausgewiesen und dient als Grundlage für die Berechnung des Gewinns. Dabei wird zwischen dem Anlagevermögen und dem Umlaufvermögen unterschieden. Das Anlagevermögen umfasst die langfristigen Vermögenswerte wie Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände, während das Umlaufvermögen kurzfristige Vermögenswerte wie Vorräte und Forderungen beinhaltet.
Das Betriebsvermögen ist auch von Bedeutung für die Besteuerung von Unternehmen, insbesondere im Zusammenhang mit der Ermittlung des Gewinns und der Bewertung von Vermögensgegenständen. Auch bei der Übertragung oder Veräußerung eines Unternehmens ist das Betriebsvermögen ein wichtiger Faktor, da es den Wert des Unternehmens bestimmt.
Betriebsvorrichtungen
Sind Wirtschaftsgüter, die kein Gebäudeteil sind, sondern eigenständige bewegliche Wirtschaftsgüter.
Buchwert
Der Buchwert ist der Wert eines Vermögensgegenstands, der in der Buchhaltung oder Bilanz eines Unternehmens ausgewiesen wird. Der Buchwert entspricht in der Regel dem Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der Abschreibungen oder Wertminderungen.
Im Falle von Sachanlagen oder immateriellen Vermögensgegenständen wird der Buchwert meist über die Nutzungsdauer des Gegenstands linear abgeschrieben. Das bedeutet, dass jedes Jahr ein bestimmter Teil des Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Abschreibungsaufwand verbucht wird. Dadurch wird der Buchwert des Gegenstands in der Bilanz jedes Jahr um den entsprechenden Betrag reduziert.
Der Buchwert ist daher ein wichtiger Indikator für den tatsächlichen Wert eines Vermögensgegenstands im Rahmen der Bilanzierung und der Bewertung von Unternehmen. Er gibt Auskunft darüber, welche Vermögensgegenstände ein Unternehmen besitzt und zu welchen Kosten diese erworben oder hergestellt wurden.
Allerdings gibt der Buchwert nicht immer den tatsächlichen Marktwert eines Vermögensgegenstands wieder. Insbesondere bei immateriellen Vermögensgegenständen wie Marken oder Patente kann der tatsächliche Wert höher sein als der Buchwert, da dieser oft nur die Anschaffungs- oder Herstellungskosten berücksichtigt, während der Marktwert aufgrund von Faktoren wie der Marktposition oder der Wettbewerbssituation höher sein kann.
Dauernde Lasten
Sind Aufwendungen, die ein Steuerpflichtiger für längere Zeit einem anderen in Geld oder Sachwerten zu erbringen hat.
Durchschnittssteuersatz
Der Durchschnittssteuersatz ist der Prozentsatz der Gesamtsteuerbelastung, die auf das gesamte Einkommen eines Steuerpflichtigen angewendet wird. Dieser Steuersatz wird berechnet, indem man die tatsächlich gezahlte Steuer durch das zu versteuernde Einkommen des Steuerpflichtigen teilt.
Im Gegensatz zum Grenzsteuersatz berücksichtigt der Durchschnittssteuersatz das gesamte Einkommen eines Steuerpflichtigen und ist somit ein besserer Indikator für die tatsächliche Steuerbelastung, die ein Steuerpflichtiger im Verhältnis zu seinem gesamten Einkommen zahlen muss.
Der Durchschnittssteuersatz kann je nach Steuersystem und Einkommenshöhe variieren. In einem progressiven Steuersystem steigt der Durchschnittssteuersatz mit dem Einkommen an, da höhere Einkommen höhere Steuersätze haben. In einem proportionalen Steuersystem bleibt der Durchschnittssteuersatz konstant, unabhängig vom Einkommen des Steuerpflichtigen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Durchschnittssteuersatz keine Aussage darüber trifft, wie viel Steuern ein Steuerpflichtiger insgesamt zahlen muss. Vielmehr gibt er lediglich an, wie hoch der Prozentsatz des Einkommens ist, der an Steuern gezahlt werden muss.
Ehegattensplitting
Das Ehegattensplitting ist ein steuerliches Verfahren, bei dem das zu versteuernde Einkommen eines Ehepaars gemeinsam betrachtet wird, anstatt es einzeln für jeden Ehepartner zu berechnen. Das Verfahren führt in der Regel zu einer geringeren Steuerbelastung für Ehepaare, bei denen ein Partner deutlich höhere Einkünfte erzielt als der andere.
Konkret bedeutet das Ehegattensplitting, dass das zu versteuernde Einkommen des Ehepaares halbiert wird und auf beide Partner gleichmäßig verteilt wird. Auf diese Weise wird der Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen des besser verdienenden Ehepartners reduziert und der des schlechter verdienenden Ehepartners erhöht. Im Ergebnis führt dies oft zu einer Steuerersparnis für das Ehepaar.
Kritiker bemängeln jedoch, dass das Ehegattensplitting in vielen Fällen zu einer Benachteiligung von Alleinerziehenden und unverheirateten Paaren führt, da diese nicht von dieser Steuervorteil profitieren können. Außerdem wird es als Beitrag zur Aufrechterhaltung traditioneller Rollenbilder kritisiert, da es oft dazu führt, dass ein Ehepartner finanziell abhängig vom anderen bleibt und keine eigenen Einkünfte erzielt.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer, die auf das Einkommen von natürlichen Personen erhoben wird. Sie ist in Deutschland die wichtigste Einnahmequelle des Staates.
Die Einkommensteuer wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens berechnet, das sich aus den Einkünften des Steuerpflichtigen abzüglich bestimmter Ausgaben ergibt. Zu den Einkünften zählen beispielsweise Löhne, Gehälter, Mieten, Kapitalerträge oder Gewinne aus Selbstständigkeit. Zu den Ausgaben, die steuermindernd berücksichtigt werden können, zählen beispielsweise Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen.
Die Höhe der Einkommensteuer richtet sich nach dem Steuersatz, der progressiv gestaltet ist, das heißt, dass höhere Einkommen höher besteuert werden als niedrigere Einkommen. Der Steuersatz steigt also mit dem zu versteuernden Einkommen an.
Die Einkommensteuer wird in der Regel jährlich abgeführt. Arbeitnehmer zahlen ihre Einkommensteuer direkt über den Lohnsteuerabzug an das Finanzamt, während Selbstständige oder Freiberufler ihre Einkommensteuer in der Regel durch vierteljährliche Vorauszahlungen leisten müssen.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind Einkünfte, die aus der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien oder anderen Wirtschaftsgütern erzielt werden. Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören beispielsweise Mieteinnahmen aus vermieteten Wohnungen oder Gewerbeimmobilien, Pachteinnahmen aus landwirtschaftlichen oder gewerblichen Flächen oder Einkünfte aus der Vermietung von Maschinen oder anderen Wirtschaftsgütern.
Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden in der Regel als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb behandelt und unterliegen der Einkommensteuer. Abhängig von der Art der Vermietung oder Verpachtung können jedoch auch andere steuerliche Regelungen gelten.
Bei der Vermietung von Wohnungen oder Gewerbeimmobilien können beispielsweise Werbungskosten wie Zinsen für Darlehen zur Finanzierung der Immobilie, Reparaturkosten, Instandhaltungskosten oder Verwaltungskosten steuermindernd geltend gemacht werden. Diese können in der Regel vom erzielten Mietzins abgezogen werden und mindern somit das zu versteuernde Einkommen aus Vermietung und Verpachtung.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode der Buchführung, die vor allem von Kleingewerbetreibenden, Freiberuflern und Selbstständigen genutzt wird, um ihre betrieblichen Einkünfte und Ausgaben zu erfassen.
Im Gegensatz zur doppelten Buchführung, bei der alle Geschäftsvorfälle auf Konten gebucht werden, werden bei der EÜR lediglich alle betrieblichen Einnahmen und Ausgaben erfasst und gegenübergestellt. Aufwendungen und Erträge werden dabei in dem Jahr berücksichtigt, in dem sie tatsächlich angefallen sind, unabhängig davon, wann sie bezahlt oder vereinnahmt wurden.
Die EÜR dient in erster Linie dazu, den Gewinn oder Verlust eines Geschäftsjahres zu ermitteln, der als Grundlage für die Einkommensteuer herangezogen wird. Auch bei der Umsatzsteuer kann die EÜR angewendet werden, sofern der Unternehmer nicht mehr als 600.000 Euro Umsatz im Jahr erwirtschaftet.
Die EÜR bietet vor allem kleinen Unternehmen den Vorteil, dass sie im Vergleich zur doppelten Buchführung mit einem geringeren Aufwand verbunden ist. Allerdings müssen auch bei der EÜR bestimmte Vorgaben des Finanzamts eingehalten werden, z.B. hinsichtlich der Erfassung von bestimmten Aufwendungen oder der Aufbewahrung von Belegen.
Finanzgericht
in Finanzgericht ist eine spezialisierte Gerichtsbarkeit in Deutschland, die sich ausschließlich mit steuerrechtlichen Angelegenheiten befasst. Es gibt insgesamt 18 Finanzgerichte in Deutschland, die jeweils für einen bestimmten geografischen Bereich zuständig sind.
Das Finanzgericht ist die erste Instanz in einem finanzgerichtlichen Verfahren. Wenn ein Steuerpflichtiger mit einem Steuerbescheid oder einer Entscheidung des Finanzamts nicht einverstanden ist, kann er innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch einlegen. Wenn das Finanzamt den Einspruch ablehnt, kann der Steuerpflichtige Klage beim zuständigen Finanzgericht einreichen.
Das Finanzgericht prüft die Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids oder der Entscheidung des Finanzamts und entscheidet darüber, ob der Steuerbescheid aufgehoben oder geändert werden muss. Das Gericht kann auch über weitere steuerrechtliche Fragen entscheiden, die im Zusammenhang mit dem Fall stehen.
Wenn der Steuerpflichtige mit dem Urteil des Finanzgerichts nicht einverstanden ist, kann er innerhalb einer bestimmten Frist Revision beim Bundesfinanzhof einlegen. Der Bundesfinanzhof ist das höchste Gericht in Steuerangelegenheiten in Deutschland und entscheidet über Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung.
Insgesamt bietet das Finanzgericht eine wichtige Möglichkeit, um Streitigkeiten zwischen Steuerpflichtigen und Finanzämtern zu klären und die Rechte der Steuerpflichtigen zu schützen.
Freibetrag
Ein Freibetrag ist ein Betrag, der bei der Berechnung von Steuern oder Sozialleistungen vom zu versteuernden Einkommen oder vom Einkommen abgezogen wird. Er mindert somit die Steuerlast oder die Bemessungsgrundlage für die Berechnung von Sozialleistungen.
Ein bekanntes Beispiel für einen Freibetrag ist der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer. Dieser Freibetrag beträgt für das Jahr 2023 in Deutschland 10.050 Euro pro Person und Jahr und wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Das bedeutet, dass für Einkommen bis zu diesem Betrag keine Einkommensteuer anfällt.
Ein weiteres Beispiel für einen Freibetrag ist der Kinderfreibetrag. Dieser beträgt für das Jahr 2023 in Deutschland 5.328 Euro pro Kind und Jahr und wird bei der Einkommensteuerberechnung berücksichtigt. Er mindert somit die Steuerlast für Eltern, die Kinder haben.
Auch bei der Erbschaftsteuer gibt es Freibeträge, die vom Wert des ererbten Vermögens abgezogen werden und somit die Steuerlast mindern.
Freibeträge können auch bei der Berechnung von Sozialleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld II oder Wohngeld, berücksichtigt werden. Hier gibt es Freibeträge für bestimmte Einkommensarten oder für Vermögen.
Es ist jedoch zu beachten, dass Freibeträge in der Regel bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen unterliegen, die von Land zu Land und von Steuerart zu Steuerart unterschiedlich sein können.
geringwertiges Wirtschaftsgut
Ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) ist ein bewegliches Wirtschaftsgut, das selbstständig nutzbar ist, einen Netto-Anschaffungswert von höchstens 800 Euro (ohne Umsatzsteuer) aufweist und in einem Jahr angeschafft wird.
Ein GWG kann sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt werden und muss nicht über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Dies ist ein Vorteil gegenüber höherwertigen Wirtschaftsgütern, die in der Regel über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssen.
Für die Ermittlung des Netto-Anschaffungswerts wird der Brutto-Listenpreis des Wirtschaftsguts um eventuelle Rabatte, Skonti und ähnliche Preisnachlässe reduziert. Bei Anschaffungen von mehreren geringwertigen Wirtschaftsgütern in einem Jahr können die Netto-Anschaffungskosten addiert werden, um den Gesamtwert zu ermitteln.
Beispiele für geringwertige Wirtschaftsgüter sind z.B. Büroausstattung, Computer, Werkzeuge oder Geschäftseinrichtung, sofern der Netto-Anschaffungswert nicht höher als 800 Euro ist.
Es ist jedoch zu beachten, dass bestimmte Wirtschaftsgüter, wie z.B. Gebäude oder Kraftfahrzeuge, auch bei einem geringen Anschaffungswert nicht als GWG eingestuft werden können und somit nicht sofort als Betriebsausgabe absetzbar sind.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die von Gewerbebetrieben in Deutschland aufgrund ihres Gewerbeertrags gezahlt werden muss. Sie wird von den Städten und Gemeinden erhoben und dient als wichtige Einnahmequelle für die Kommunen.
Die Höhe der Gewerbesteuer hängt vom Gewerbeertrag des Unternehmens ab. Der Gewerbeertrag wird als Ergebnis der Gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen aus dem Gewinn des Gewerbebetriebs ermittelt. Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, d.h. sie wird von den Gemeinden und Städten festgelegt. Daher kann die Höhe der Gewerbesteuer in verschiedenen Gemeinden und Städten unterschiedlich sein.
Die Gewerbesteuer wird in der Regel als Vorauszahlung quartalsweise gezahlt. Nach Ablauf des Geschäftsjahres wird die tatsächliche Gewerbesteuer auf Basis der Gewerbeerträge des Unternehmens berechnet und die Vorauszahlungen werden angerechnet. Wenn die Vorauszahlungen höher sind als die tatsächliche Gewerbesteuer, wird das Unternehmen eine Erstattung erhalten. Andernfalls muss das Unternehmen den Restbetrag nachzahlen.
Die Gewerbesteuer ist eine bedeutende Einnahmequelle für die Kommunen und trägt zur Finanzierung von wichtigen öffentlichen Aufgaben wie Schulen, Straßen und öffentlichen Einrichtungen bei.
Gewinnerzielungsabsicht
Die Gewinnerzielungsabsicht ist ein zentrales Konzept im Steuerrecht und beschreibt die Absicht einer Person, durch eine wirtschaftliche Tätigkeit Gewinne zu erzielen. Ohne die Gewinnerzielungsabsicht wird eine Tätigkeit als Liebhaberei und nicht als Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit eingestuft.
Die Gewinnerzielungsabsicht muss bei jeder Tätigkeit gegeben sein, die steuerlich relevant ist, also beispielsweise bei der Einkommenssteuer, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer. Es muss belegt werden, dass eine Tätigkeit auf Dauer darauf ausgerichtet ist, Gewinne zu erzielen. Dies kann beispielsweise durch eine Gewinnprognose, eine Geschäftsplanung oder eine Marktanalyse nachgewiesen werden.
Die Gewinnerzielungsabsicht ist ein wichtiges Kriterium, um zu entscheiden, ob eine Tätigkeit als steuerlich relevante gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit eingestuft wird oder ob sie als Liebhaberei gilt. Bei Liebhaberei können Verluste steuerlich nicht geltend gemacht werden.
GoB
Gob steht für „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung“. Die Gob sind in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Grundsätze, die bei der Buchführung und der Erstellung von Jahresabschlüssen zu beachten sind. Sie sollen sicherstellen, dass die Finanzbuchhaltung und der Jahresabschluss eines Unternehmens transparent, nachvollziehbar und verlässlich sind.
Die Gob regeln unter anderem die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung, die Grundsätze der Inventur, die Anforderungen an die Buchführungsunterlagen, die Aufbewahrungspflichten von Geschäftsunterlagen sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen.
Die Einhaltung der Gob ist insbesondere für kapitalmarktorientierte Unternehmen von großer Bedeutung, da sie den Anlegern eine verlässliche Grundlage für ihre Investitionsentscheidungen bieten sollen. Die Gob werden regelmäßig überarbeitet und an die sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen an eine zeitgemäße und verlässliche Finanzberichterstattung entsprechen.
Grenzsteuersatz
Der Grenzsteuersatz bezeichnet den Steuersatz, der auf das zusätzliche Einkommen erhoben wird. Das bedeutet, dass der Grenzsteuersatz den höchsten Steuersatz darstellt, den ein Steuerzahler zahlen muss, wenn er einen zusätzlichen Euro an Einkommen verdient. Der Grenzsteuersatz ist somit ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Steuerbelastung und wird in der Regel im Rahmen der Einkommensteuerberechnung ermittelt.
Der Grenzsteuersatz ist abhängig von der Höhe des zu versteuernden Einkommens und von der jeweiligen Steuerklasse des Steuerzahlers. Bei der Einkommensteuerprogression steigt der Steuersatz mit dem Einkommen, so dass bei höherem Einkommen auch ein höherer Steuersatz anfällt.
Der Grenzsteuersatz kann für die Steuerplanung wichtig sein, da er zeigt, welche Auswirkungen eine Gehaltserhöhung oder eine zusätzliche Einkommensquelle auf die Steuerbelastung hat. Steuerzahler können durch die Steuerplanung versuchen, den Grenzsteuersatz zu reduzieren, indem sie beispielsweise steuermindernde Maßnahmen wie Spenden oder die Inanspruchnahme von Freibeträgen und Abzugsbeträgen nutzen.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die von Unternehmen (Gewerbetreibenden) auf ihre Gewinne erhoben wird. Sie ist eine Kommunalsteuer, d.h. die Gemeinden und Städte legen die Höhe der Steuer innerhalb gesetzlicher Grenzen selbst fest und verwenden die Einnahmen zur Finanzierung ihrer öffentlichen Aufgaben.
Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewerbeertrag, der sich aus dem steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens und verschiedenen Korrekturen ergibt. Dazu gehören beispielsweise Hinzurechnungen von Zinsen oder Mieten sowie Kürzungen für bestimmte Betriebsausgaben.
Unternehmen können die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen, was die tatsächliche Steuerlast senkt. Es gibt jedoch eine Hinzurechnung von 25% des Gewerbeertrags, die nicht absetzbar ist und die steuerliche Belastung erhöht.
Die Gewerbesteuer ist eine bedeutende Einnahmequelle für die Gemeinden und Städte in Deutschland und wird oft als eine Art Standortfaktor betrachtet, da die Steuersätze zwischen den Gemeinden und Städten stark variieren können.
Halbteilungsgrundsatz
Verfassungsrechtlich vorgegebene Begrenzung der zulässigen steuerlichen Gesamtbelastung des Steuerpflichtigen auf die Hälfte seiner jährlichen Vermögensmehrung.
Holding
Eine Holding ist ein Unternehmen, das ausschließlich oder überwiegend Beteiligungen an anderen Unternehmen hält und verwaltet. Eine Holdinggesellschaft hat in der Regel keine eigenen operativen Geschäftsbereiche, sondern fungiert als reine Verwaltungsgesellschaft für ihre Beteiligungen.
Eine Holding kann verschiedene Zwecke verfolgen, wie zum Beispiel die Übernahme von anderen Unternehmen, die Diversifikation des Portfolios oder die Steuerung von Konzernen. Durch eine Holdingstruktur können auch verschiedene Unternehmen unter einem Dach zusammengefasst werden, um Synergien zu nutzen und effizienter zu arbeiten.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, durch eine Holdinggesellschaft das Risiko von Beteiligungen zu minimieren. So kann eine Holding beispielsweise verschiedene Beteiligungen in verschiedenen Branchen oder Ländern halten und damit das Risiko einer Branchen- oder Länderspezifischen Krise reduzieren.
Eine Holding kann in verschiedenen Rechtsformen existieren, zum Beispiel als GmbH, AG oder als Kommanditgesellschaft. In Deutschland unterliegen Holdings im Regelfall der Regelungen des Aktiengesetzes und müssen einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) erstellen.
Immaterielle Wirtschaftsgüter
Immaterielle Wirtschaftsgüter sind alle unkörperlichen Wirtschaftsgüter, insbesondere Rechte und tatsächliche Positionen von wirtschaftlichem Wert.
Indirekte Steuern
Indirekte Steuern sind Steuern, die nicht direkt auf das Einkommen oder Vermögen einer Person erhoben werden, sondern auf bestimmte Güter und Dienstleistungen, die gekauft oder konsumiert werden. Im Gegensatz zu direkten Steuern, die direkt auf die Einkommen oder Vermögen der Steuerzahler erhoben werden, fallen indirekte Steuern bei jeder Transaktion an.
Zu den wichtigsten indirekten Steuern zählen beispielsweise die Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern wie die Tabaksteuer oder die Alkoholsteuer sowie Zölle auf importierte Waren. Diese Steuern werden in der Regel vom Verkäufer oder Hersteller erhoben und dann an den Staat abgeführt.
Indirekte Steuern sind in vielen Ländern ein wichtiger Bestandteil der staatlichen Finanzierung. Sie können dazu beitragen, die Staatsausgaben zu finanzieren und die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern. Indirekte Steuern können jedoch auch zu einer höheren Belastung für einkommensschwache Haushalte führen, da sie einen größeren Anteil ihres Einkommens für den Kauf von Gütern und Dienstleistungen ausgeben müssen.
Juristische Person
Eine juristische Person ist eine Organisation oder Einrichtung, die vom Gesetz als eigenständige Rechtseinheit anerkannt wird und somit in ihrem eigenen Namen handeln und Verträge abschließen kann. Im Gegensatz dazu steht die natürliche Person, die als Einzelperson mit eigenem Namen und eigenem Vermögen auftritt.
Juristische Personen können beispielsweise Unternehmen, Vereine, Stiftungen, Parteien oder Behörden sein. Sie haben eine eigene Rechtsfähigkeit und können daher als Träger von Rechten und Pflichten auftreten. Sie können Vermögen besitzen, Verträge abschließen, Klagen einreichen und verklagt werden.
Durch die Anerkennung als juristische Person können Unternehmen beispielsweise unabhängig von den Personen handeln, die in ihnen tätig sind. Das bedeutet auch, dass das Vermögen des Unternehmens von dem der einzelnen Gesellschafter oder Mitarbeiter getrennt ist. Dies kann dazu beitragen, das Haftungsrisiko der beteiligten Personen zu minimieren.
Die Gründung einer juristischen Person erfolgt in der Regel durch Eintragung im Handelsregister oder in einem anderen Register, das von der jeweiligen Rechtsordnung vorgesehen ist. Eine juristische Person ist dann im Rechtsverkehr berechtigt und verpflichtet, unter ihrem eigenen Namen zu handeln.
Kalte Progression
Die kalte Progression bezeichnet einen Effekt in der Einkommensteuer, bei dem die Inflation dazu führt, dass Arbeitnehmer trotz nominell gleichbleibendem Einkommen durch den progressiven Steuertarif einen höheren Steuersatz zahlen müssen. Das heißt, die realen Einkünfte werden durch die Steuerprogression gemindert.
Um die Auswirkungen der kalten Progression abzumildern, werden in einigen Ländern wie Deutschland und Österreich regelmäßig Anpassungen des Steuertarifs vorgenommen, um die Inflation auszugleichen und die Belastungen für die Steuerzahler zu verringern.
Eine mögliche Maßnahme zur Vermeidung der kalten Progression ist die sogenannte Tarifglättung, bei der die Steuersätze in bestimmten Einkommensbereichen abgeflacht werden, um die Belastungen durch die Steuerprogression zu verringern. Auch die Anhebung von Freibeträgen oder die Senkung des Eingangssteuersatzes können dazu beitragen, die Belastungen durch die kalte Progression zu reduzieren.
Die Frage der kalten Progression ist ein oft diskutiertes Thema in der politischen Debatte über die Steuerpolitik. Befürworter argumentieren, dass es wichtig ist, die Inflation auszugleichen und die Belastungen für die Steuerzahler zu begrenzen. Kritiker hingegen argumentieren, dass eine ständige Anpassung des Steuertarifs zu einer zu großen Komplexität führt und die Einnahmen des Staates senkt.
Liebhaberei
Liebhaberei bezeichnet eine Tätigkeit, die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt, sondern aus rein persönlichem Interesse oder Hobby betrieben wird. Eine solche Tätigkeit ist steuerlich nicht relevant, da sie nicht als betrieblich oder beruflich eingestuft wird und somit auch keine steuerlichen Auswirkungen hat.
Im Zusammenhang mit Steuern wird der Begriff „Liebhaberei“ häufig im Kontext von Vermietung und Verpachtung verwendet. Wenn eine Vermietung oder Verpachtung von einem Steuerpflichtigen betrieben wird, der keine Gewinnerzielungsabsicht hat, wird diese Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft. In diesem Fall können die Verluste aus dieser Tätigkeit steuerlich nicht geltend gemacht werden, da die Tätigkeit nicht als betrieblich oder beruflich eingestuft wird.
Um Liebhaberei von einer tatsächlich betriebenen Vermietungstätigkeit zu unterscheiden, müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, wie z.B. die Art der Immobilie, die Höhe der Mieteinnahmen, der Aufwand für Instandhaltung und Reparaturen, der zeitliche Aufwand, den der Steuerpflichtige für die Vermietung aufbringt, und andere Umstände.
Das Finanzamt prüft regelmäßig, ob bei Vermietung und Verpachtung eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt oder nicht. Wenn das Finanzamt eine Liebhaberei feststellt, können die Verluste aus dieser Tätigkeit nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Leistungsfähigkeitsprinzip
Das Leistungsfähigkeitsprinzip bedeutet, dass jeder nach seiner Zahlungsfähigkeit besteuert werden soll.
Mitunternehmerschaft
Das von einer gewerblichen Personengesellschaft oder Gemeinschaft erzielte Einkommen wird anteilig unmittelbar den einzelnen Mitunternehmern als originäre eigene Einkünfte zugerechnet.
Realsplitting
Unterhaltsleistungen die bei den Sonderausgaben abziehbar und nach § 22 Nr. 1a EStG beim Empfänger als Einnahmen zu versteuern sind.
Rechtsformwahl
Die Wahl der Rechtsform ist eine wichtige Entscheidung, die bei der Gründung eines Unternehmens getroffen werden muss. Die Wahl der Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe des Unternehmens, der Haftung, der Besteuerung und der Flexibilität.
Im Folgenden sind die gängigsten Rechtsformen und ihre wichtigsten Merkmale aufgeführt:
- Einzelunternehmen: Eine natürliche Person betreibt das Unternehmen allein und haftet unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Das Einzelunternehmen ist einfach zu gründen und zu führen, aber die Haftung kann ein Nachteil sein.
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Zwei oder mehr natürliche Personen schließen sich zusammen, um ein Unternehmen zu betreiben. Die GbR ist einfach zu gründen, aber die Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch mit ihrem gesamten Privatvermögen.
- Kommanditgesellschaft (KG): Eine KG besteht aus mindestens einem Komplementär und einem oder mehreren Kommanditisten. Der Komplementär haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen, während die Haftung der Kommanditisten auf ihre Einlage beschränkt ist.
- GmbH: Die GmbH ist eine juristische Person mit eigener Haftung. Die Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage und nicht mit ihrem Privatvermögen. Die GmbH ist aufwendiger zu gründen als eine Personengesellschaft, bietet aber mehr Schutz vor persönlicher Haftung.
- Aktiengesellschaft (AG): Eine AG ist eine juristische Person mit eigener Haftung. Die Aktionäre haften nur mit ihrer Einlage und nicht mit ihrem Privatvermögen. Die Gründung einer AG ist aufwendig und erfordert ein höheres Startkapital als andere Rechtsformen.
- Limited (Ltd.): Eine Ltd. ist eine britische Rechtsform, die auch in Deutschland gegründet werden kann. Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlage beschränkt. Die Gründung einer Ltd. ist vergleichsweise einfach und kostengünstig.
Scheinbestandteile
Sind selbstständige Wirtschaftsgüter.
Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag (auch Soli genannt) ist eine zusätzliche Steuer, die seit 1991 in Deutschland erhoben wird. Ursprünglich wurde der Soli eingeführt, um die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu finanzieren. Heute wird er jedoch weiterhin erhoben, um verschiedene Aufgaben des Bundes zu finanzieren.
Der Soli wird auf die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Abgeltungsteuer erhoben. Die Höhe des Soli beträgt derzeit 5,5% der jeweiligen Steuerlast. Die Steuerzahler, die unter bestimmten Einkommensgrenzen bleiben, sind von der Zahlung des Soli befreit.
Im Jahr 2021 wurde beschlossen, dass der Soli ab 2021 für die meisten Steuerzahler entfällt. Lediglich für Top-Verdiener wird der Soli weiterhin erhoben.
Steuerarten
Es gibt verschiedene Arten von Steuern, die von Regierungen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene erhoben werden. Im Folgenden sind die gängigsten Steuerarten aufgeführt:
- Einkommensteuer: Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen von natürlichen Personen erhoben, einschließlich Löhne, Gehälter, Zinsen, Dividenden, Mieteinkommen und Kapitalgewinne.
- Körperschaftsteuer: Die Körperschaftsteuer wird auf das Einkommen von Unternehmen und juristischen Personen erhoben, einschließlich Gewinne aus Geschäften, Vermietungseinkommen und Kapitalgewinne.
- Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer wird auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben. Sie wird oft als Mehrwertsteuer (MwSt.) bezeichnet und wird auf jeder Stufe der Wertschöpfungskette erhoben, von der Herstellung bis zum Verkauf an den Endverbraucher.
- Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die auf die Gewinne von Unternehmen erhoben wird. Sie ist in Deutschland sehr bedeutsam.
- Grundsteuer: Die Grundsteuer wird auf den Wert von Grundstücken und Immobilien erhoben.
- Erbschafts- und Schenkungssteuer: Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wird auf Vermögenswerte erhoben, die vererbt oder verschenkt werden.
- Abgaben für Sozialversicherung: Die Abgaben für Sozialversicherung werden auf das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erhoben, um die Kosten für das Sozialversicherungssystem zu decken.
Diese Aufzählung enthält nur die wichtigsten Steuerarten. Es gibt noch weitere Steuern, die von Regierungen erhoben werden, wie beispielsweise Verbrauchssteuern auf alkoholische Getränke und Tabakprodukte oder Zölle auf den Import und Export von Waren.
Steuererklärung
Die Steuererklärung ist eine jährliche Abgabe an das Finanzamt, in der der Steuerpflichtige seine Einkünfte, Ausgaben und Vermögensverhältnisse offenlegt. Ziel der Steuererklärung ist es, die Steuerlast des Steuerpflichtigen zu ermitteln und gegebenenfalls eine Erstattung zu erhalten oder eine Nachzahlung zu leisten.
In der Steuererklärung sind alle Einkünfte anzugeben, die im betreffenden Jahr erzielt wurden, wie zum Beispiel:
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (z.B. Gehalt)
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (z.B. Honorare)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen, Dividenden)
Darüber hinaus können auch Ausgaben und Aufwendungen geltend gemacht werden, die im Zusammenhang mit den Einkünften stehen, wie zum Beispiel:
- Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitskleidung)
- Sonderausgaben (z.B. Spenden, Vorsorgeaufwendungen)
- außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten, Scheidungskosten)
Für die Abgabe der Steuererklärung gibt es eine gesetzlich festgelegte Frist, die in der Regel am 31. Juli des Folgejahres endet. Eine Verlängerung der Frist ist auf Antrag möglich. Die Steuererklärung kann entweder selbstständig oder mit Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins erstellt werden.
Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung ist eine strafbare Handlung, bei der Steuerpflichtige ihre Steuerpflichten vorsätzlich oder fahrlässig verletzen, um Steuern zu sparen oder zu vermeiden. Dabei werden Einkünfte nicht oder nicht vollständig in der Steuererklärung angegeben oder falsche Angaben gemacht.
Die Steuerhinterziehung kann sowohl von natürlichen Personen als auch von Unternehmen begangen werden. Wenn eine Steuerhinterziehung entdeckt wird, kann das Finanzamt Steuernachzahlungen und Strafen erheben. Im schlimmsten Fall kann es auch zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen, wie beispielsweise Geldstrafen oder Freiheitsstrafen.
Um Steuerhinterziehung zu vermeiden, sollten Steuerpflichtige ihre Steuererklärungen gewissenhaft und vollständig ausfüllen und alle Einkünfte angeben. Es ist auch ratsam, die Beratung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle Steuerpflichten erfüllt werden.
Steuern
Steuern sind Geldzahlungen, die natürliche Personen und Unternehmen an den Staat leisten müssen. Sie dienen dazu, die Staatsausgaben für öffentliche Leistungen wie Infrastruktur, Bildung, Gesundheitswesen, Sicherheit und Sozialleistungen zu finanzieren.
Es gibt verschiedene Arten von Steuern, darunter:
- Einkommensteuer: Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen
- Körperschaftsteuer: Steuer auf das Einkommen von Unternehmen
- Umsatzsteuer: Verbrauchssteuer auf Waren und Dienstleistungen
- Gewerbesteuer: Steuer auf Gewinne von Unternehmen
- Grundsteuer: Steuer auf den Wert von Grundstücken
- Erbschafts- und Schenkungssteuer: Steuer auf Erbschaften und Schenkungen
- Kraftfahrzeugsteuer: Steuer auf den Besitz und Betrieb von Kraftfahrzeugen
Die Höhe der Steuern hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Steuerart, der Steuerbemessungsgrundlage, dem Steuersatz und den persönlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen. Die Steuern werden in der Regel vom Finanzamt erhoben und müssen regelmäßig oder jährlich gezahlt werden.
Steuersatz
Der Steuersatz ist ein prozentualer Anteil, der auf die Steuerbemessungsgrundlage angewendet wird, um die Höhe der Steuer zu ermitteln, die eine Person oder ein Unternehmen an das Finanzamt zahlen muss.
Es gibt verschiedene Arten von Steuersätzen, je nach Art der Steuer. Einige Beispiele sind:
- Einkommensteuersatz: Dieser Satz bestimmt die Höhe der Einkommensteuer, die eine Person auf ihr zu versteuerndes Einkommen zahlen muss. Der Einkommensteuersatz ist in Deutschland progressiv gestaltet, d.h. je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher der Steuersatz.
- Umsatzsteuersatz: Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die auf Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Der Umsatzsteuersatz kann je nach Produkt oder Dienstleistung variieren und ist in Deutschland gestaffelt: Der Regelsteuersatz beträgt 19%, es gibt aber auch den ermäßigten Steuersatz von 7% für bestimmte Waren und Dienstleistungen.
- Körperschaftsteuersatz: Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer auf das Einkommen von Unternehmen. Der Körperschaftsteuersatz beträgt in Deutschland derzeit 15% plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Die Höhe des Steuersatzes hängt von der jeweiligen Steuerart, der Steuerbemessungsgrundlage und der individuellen Steuersituation ab.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) ist eine Verbrauchssteuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie wird in der Regel vom Verkäufer auf den Preis aufgeschlagen und vom Käufer bezahlt.
In Deutschland beträgt der allgemeine Umsatzsteuersatz 19%, es gibt jedoch auch einen ermäßigten Steuersatz von 7% für bestimmte Waren und Dienstleistungen, wie zum Beispiel Lebensmittel, Bücher und kulturelle Veranstaltungen.
Unternehmen müssen in der Regel Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, wenn sie Waren oder Dienstleistungen verkaufen. Sie können jedoch auch Vorsteuerabzüge geltend machen, um die Umsatzsteuer, die sie auf Einkäufe gezahlt haben, zu verrechnen und nur die Differenz an das Finanzamt abzuführen.
Die Umsatzsteuer dient in erster Linie dazu, den Staat mit Einnahmen zu versorgen. Da sie jedoch auf den Endverbraucher abgewälzt wird, kann sie auch dazu dienen, den Konsum von bestimmten Waren und Dienstleistungen zu steuern.
Wegzugsbesteuerung
Die Wegzugsbesteuerung ist ein steuerliches Verfahren, das in Deutschland angewandt wird, wenn eine Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt und damit zum beschränkt steuerpflichtigen Steuerzahler wird.
Wenn eine Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt, wird ihr gesamtes Vermögen grundsätzlich weiterhin in Deutschland besteuert, es sei denn, es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land, in das die Person auswandert. Die Wegzugsbesteuerung soll verhindern, dass Personen kurz vor ihrem Wegzug aus Deutschland Vermögen auf andere Personen übertragen oder aus dem Steuergeflecht herausnehmen, um eine niedrigere Steuerlast zu erreichen.
Konkret bedeutet dies, dass bei einem Wegzug aus Deutschland bestimmte Vermögenswerte wie z.B. Anteile an Kapitalgesellschaften oder Immobilien, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor dem Wegzug erworben wurden, als fiktiver Veräußerungsgewinn besteuert werden. Der Veräußerungsgewinn entspricht der Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert des Vermögens und dem ursprünglichen Kaufpreis.
Allerdings gibt es Ausnahmen und Härtefallregelungen, die eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Wegzugsbesteuerung ermöglichen.
Werbungskosten bei Arbeitnehmern
Werbungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit anfallen und steuerlich geltend gemacht werden können. Das bedeutet, dass diese Kosten bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können, um die Steuerlast zu verringern.
Zu den typischen Werbungskosten zählen beispielsweise:
- Fahrtkosten zur Arbeit (Pendlerpauschale)
- Reisekosten
- Fortbildungskosten
- Arbeitsmittel wie Computer, Büromaterialien oder Werkzeug
- Fachliteratur und Fachzeitschriften
- Mitgliedsbeiträge für berufsbezogene Verbände
- Bewerbungskosten bei Stellensuche
Es gibt jedoch auch Werbungskosten, die nicht in voller Höhe absetzbar sind oder bestimmten Einschränkungen unterliegen, wie zum Beispiel:
- Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer (maximal 1.250 Euro im Jahr)
- Umzugskosten bei einem beruflich bedingten Umzug (nur in bestimmten Fällen absetzbar)
- Kosten für die doppelte Haushaltsführung (nur in bestimmten Fällen absetzbar)
Es ist wichtig zu beachten, dass Werbungskosten nur dann absetzbar sind, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen und nachweisbar sind. Es ist also ratsam, Belege und Nachweise für sämtliche Werbungskosten aufzubewahren.