Reisekosten Geschrieben am 22. September 2016. Veröffentlicht in Werbungskosten. Reisekosten, also Fahrtkosten, Mehraufwand für Verpflegung, Übernachtungskosten und sonstige Kosten können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. Zurück Weiter