Weiterbildungskosten
Weiterbildungskosten
Folgende Ausgaben können Sie als Werbungskosten für die berufliche Weiterbildung in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen:
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Fahrtkosten zwischen der Arbeit/Wohnung und dem Weiterbildungsort
- Lehrgangskosten und Gebühren der Lehrgänge, Seminare, Kurs, usw.
- Arbeitmittelkosten wie Büromaterial, Arbeitsmittel wie Fachbücher, -zeitschriften, PC, Medien, Software, Büroeinrichtung, Post, Porto, usw.
TIPP: Bis 475,60 Euro werden die Kosten für Arbeitsmittel ohne Nachprüfung durch das Finanzamt akzeptiert. - Arbeitzimmerkosten bis zu 1250,00 Euro
- Unfallkosten bei Kfz-Fahrten zwischen der Arbeit/Wohnung und dem Weiterbildungsort
- Zinsen von Darlehen, die zur Finanzierung der Weiterbildung aufgenommen werden.