Tanzleiterkurs
So können nach einem BFH-Urteil (18.10.2007 – VI R 62/04) Kosten einer Grundschullehrerin für einen Tanzleiterkurs „Internationale Folklore“ ggf. als Werbungskosten abzugsfähig sein, wenn ein sehr konkreter Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf besteht.