Bundesfinanzhof hat bei Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung zugunsten des Steuerpflichtigen entschieden
Der Bundesfinanzhof musste sich in seiner am 20.12.2017 veröffentlichten Entscheidung (Az. VI R 53/15, Urteil vom 4.10.17) mit der Festsetzungsfrist bei der Abgabe einer Einkommensteuererklärung befassen. Im entschiedenen Fall reichte der Kläger seine Einkommensteuererklärung für 2006 erst in 2011 ein. Dort machte er Verluste aus Vermietung und Verpachtung geltend und wollte die Verrechnung mit seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit erreichen. Das zuständige Finanzamt lehnte die Bearbeitung...