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Monat: September 2016

Drucker

Bei Peripherie-Geräten zum PC – wie Monitor, Drucker oder Scanner – ist folgendes zu beachten: Nach dem Urteil des BFH vom 15.7.2010 handelt es sich hierbei um selbstständig bewertungsfähige Wirtschaftsgüter, die stets über die Nutzungsdauer abzuschreiben sind. Denn die Sofortabschreibung für Geräte unter 410 Euro ist nur dann zulässig, wenn diese selbstständig nutzungsfähig sind. Dies ist aber beim Drucker und ähnlichen Geräten nicht der Fall. Peripherie-Geräte einer Computer-Anlage sind zwar...

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Diktiergerät

Ein Diktiergerät ist bei der Verwendung im Rahmen der Ausübung eines Berufs ein Arbeitsmittel. Die Aufwendungen hierfür sind als Werbungskosten zu berücksichtigen. Für die Ausübung eines Berufs benötigen beispielsweise Richter, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ein Diktiergerät.

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Computer

Viele Beamte und Angestellte nutzen ihren Computer auch für berufliche Zwecke. Dann dürfen die Kosten für den Computer aufgeteilt werden (BFH-Urteil vom 19.2.2004, VI R 135/01, BFH/NV 2004 S. 872). Beispiel: Sie nutzen Ihren PC 6 Stunden in der Woche für berufliche Zwecke und 4 Stunden für private Zwecke. Der berufliche Anteil beträgt 6 Stunden : 10 Stunden × 100 = 60 %. Damit sind 60 % der Aufwendungen für Ihren PC samt Peripheriegeräten als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig. Können Sie jedes...

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Brille

Aufwendungen für eine Brille, die der Korrektur der Sehschwäche dient, sind nicht abzugsfähig. Dies selbst dann, wenn es sich um eine Bildschirmarbeitsbrille handelt. Dies urteilte der BFH (Bundesfinanzhof) in seinem Urteil vom 20. Juli 2005 VI R 50/03 NV.

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Bewirtungskosten

Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden des Arbeitgebers sind regelmäßig Werbungskosten. Erstattet der Arbeitgeber die Kosten nicht, so kann dies im Einzelfall dafür sprechen, dass die Bewirtung privat veranlasst war

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Bewerbungskosten

Bewerbungskosten im Zusammenhang mit der Stellensuche sind vorab entstandene Werbungskosten. Hierzu zählen auch Fahrtkosten, Porto und entstandene Telefonkosten.

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Arztkosten

Bei typischen Berufskrankheiten können Aufwendungen für die Behandlung als Werbungskosten abgesetzt werden.

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Versicherungsleistungen mindern begünstigte haushaltsnahe Handwerkerleistungen

(9/2016) Das Finanzgericht Münster (Finanzgericht Münster, Urteil vom 6. April 2016, Aktenzeichen 13 K 136/15 E) hat entschieden, dass Versicherungsleistungen die begünstigten haushaltsnahen Handwerkerleistungen mindern. Das Finanzgericht geht dabei davon aus, dass die Vorschrift des § 35a Abs. 3 Satz 1Einkommensteuergesetz so auszulegen ist, dass bei dem Steuerpflichtigen nicht nur ein bloßer Geldabfluss vorhanden ist, sondern auch eine wirtschaftliche Belastung erfordert. Im Streitfall erlitt...

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