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Weiterbildungskosten

Weiterbildungskosten

Folgende Ausgaben können Sie als Werbungskosten für die berufliche Weiterbildung in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen:

  • Fahrtkosten zwischen der Arbeit/Wohnung und dem Weiterbildungsort
  • Lehrgangskosten und Gebühren der Lehrgänge, Seminare, Kurs, usw.
  • Arbeitmittelkosten wie Büromaterial, Arbeitsmittel wie Fachbücher, -zeitschriften, PC, Medien, Software, Büroeinrichtung, Post, Porto, usw.
    TIPP: Bis 475,60 Euro werden die Kosten für Arbeitsmittel ohne Nachprüfung durch das Finanzamt akzeptiert.
  • Arbeitzimmerkosten bis zu 1250,00 Euro
  • Unfallkosten bei Kfz-Fahrten zwischen der Arbeit/Wohnung und dem Weiterbildungsort
  • Zinsen von Darlehen, die zur Finanzierung der Weiterbildung aufgenommen werden.